Versicherungen im Modellsport, insbesondere bei Flugmodellen

Die Beliebtheit für Drohnen und Multicopter nimmt stetig zu. Dabei stellt sich mir die Frage, wer haftet eigentlich bei Unfällen oder Flugschäden? Mir ist bekannt, dass es häufiger schon zu Unfällen gekommen ist und die Rechtslage, wer für den Schaden haftet, nicht immer einwandfrei geklärt wurde. Versicherer und Verbraucherschützer stellen klar, dass jeder Nutzer eines Modellflugobjekts eine Haftpflichtversicherung abschließen muss. 

Auch Hobbypiloten müssen Regeln einhalten

20151128_154529_HDR (1)Grundsätzlich darfst Du Dir eine Drohne oder einen Multicopter kaufen, ohne dass dafür eine gesonderte Flugerlaubnis verlangt wird, sofern das Modellflugobjekt nicht mehr als fünf Kilogramm wiegt. Bei der Nutzung musst Du zu einem Flughafen, sei er noch so klein, mindestens 1.500 Meter Abstand halten. Schau Dir auf einem Routenplaner vorher an, wie weit der nächste Flugplatz von Deinem Standort entfernt ist, um diese gesetzlich festgeschriebene Vorgabe einzuhalten. Deine Drohne darf sich nicht mehr als 300 Meter von Dir entfernen und die Höhe von 100 Meter nicht überschreiten. Diese Vorgaben gelten für die private und gewerbliche Nutzung, bei deren Verstoß ein hohes Bußgeld auf Dich zukommen kann. Sobald eine Kamera auf der Drohne montiert ist wird es rechtlich noch komplizierter.

Mit welchen Gefahren ist beim Fliegen zu rechnen?

Drohnen Unfall

© perfectmatch – Fotolia.com

Selbst wenn Du alle Vorgaben genau umsetzt, ist mir klar, dass sich Unfälle nicht vollständig ausschließen lassen. Besondere Gefahren lauern bei der Nutzung in einem Wohngebiet. Dort kann bei Abstürzen des Modellfliegers die Photovoltaikanlage deines Nachbarn beschädigt werden. Bricht die Funkverbindung aus welchem Grund auch immer ab oder der Akku ist plötzlich leer, landet das Flugobjekt unkontrolliert. Des Weiteren können die Rotoren im Niedrigflug Fahrzeuge beschädigen, deshalb immer einen notwendigen Abstand einhalten. Wind ist eine unberechenbare Gefahrenquelle bei der Flugsteuerung. Unvorhergesehene Witterungen können zum Kontrollverlust der Drohne oder dem Multicopter führen. Befinden sich in solch einem Augenblick andere Personen im direkten Umfeld, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass diese durch Dein Modellflugobjekt verletzt werden. Deshalb müssen in einer Haftpflichtversicherung auch Personenschäden durch Modellflieger abgesichert werden.

Was sagt Deine Haftpflichtversicherung?

Vorab, jeder sollte eine Haftpflichtversicherung besitzen! Falls Du noch keine private Haftpflichtversicherung besitzt, und nicht sicher bist, welche Haftpflichtversicherung Deine Bedürfnisse abdeckt, kannst Du beim Vergleich von Netzsieger zwischen mehreren Versicherern den Besten für Dich wählen. Dennoch sollte der gewählte Versicherer kontaktiert werden. Besitzt Du schon eine Haftpflichtversicherung? Dann solltest Du auch diese dringend kontaktieren und nachfragen, ob Dein Modellflugobjekt für die Policen Sach- und Personenschaden für Flugobjekte versichert ist. Wenn nicht, dann kannst Du Deine Haftpflichtversicherung umgehend erweitern. Bist Du noch keine 18 Jahre alt? Dann gilt die Haftpflichtversicherung Deiner Eltern und Du solltest sie über die Versicherungspflicht Deines Flugobjektes informieren.

Gibt es Alternativen zur Haftpflichtversicherung?

Als Alternative zur regulären Haftpflichtversicherung mit Zusatzoptionen gibt es verschiedene Modellflugvereine. Bei den jährlichen Mitgliedsgebühren in einem solchen Verein ist oft schon eine Basisversicherung inbegriffen. Doch jeder Verein versichert seine Mitglieder anders. Deshalb solltest Du unbedingt das Kleingedruckte lesen, damit Du auch hundertprozentig weißt, bei welchen Schäden der Versicherungsschutz greift. Für weitere Informationen kannst Du Dir einen Überblick auf den Seiten folgender Vereine verschaffen:

  • DMO (Deutsche Modellsport Organisation)
  • DMVF (Deutscher Modellflieger Verband)
  • MFSD (Modellflugsportverband Deutschland)
  • DFN (Drohnenflieger Netzwerk)

Weitere gesetzliche Informationen zu “Unbemannten Luftfahrtsystemen”

Bevor Ihr euch eine Drohne / Quadrocopter oder Multicopter zulegt solltet Ihr euch ausführlich über die gesetzlichen Bestimmungen in eurem Land informieren. Ich habe euch dazu die wichtigsten Seiten verlinkt:

  • Österreich (Austro Control – Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt)
  • Deutschland (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
  • Schweiz (Bundesamt für Zivilluftfahrt)

UPDATE: In Österreich gibt es aktuell keine Versicherungsanstalt die eine Haftpflichtversicherung für Drohnen bzw. unbemannte Flugobjekte anbietet. Hier kann ich airandmore.at empfehlen.

2 Kommentare

  1. apehanger. 22. Dezember 2016
    • mastergery 22. Dezember 2016

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